Besuch des EuGH an der LMU am 10.01.2024 um 17 Uhr
Does FRENCH really matter? It does! Arbeitssprache des Gerichtshofs der Europäischen Union, d. h. die Sprache, in der die Richter beraten und sämtliche Mitarbeiter intern kommunizieren, ist nach wie vor Französisch. Juristen, die am Gerichtshof tätig sind (Richter, Generalanwälte, wissenschaftliche Mitarbeiter, Juristen im wissenschaftlichen Dienst, im Sprachendienst und in der Verwaltung) müssen diese Sprache gut beherrschen. Viele haben einen Teil ihrer Ausbildung oder beruflichen Laufbahn in einem französischsprachigen Umfeld absolviert. Wenig bekannt ist in diesem Zusammenhang das Berufsbild des Rechts- und Sprachsachverständigen. Im Sprachendienst des Gerichtshofs sind derzeit über 600 Juristen aus allen Mitgliedstaaten beschäftigt, die dafür sorgen, dass aus der internen Einsprachigkeit nach außen jene Mehrsprachigkeit wird, die für das Funktionieren und die Akzeptanz der Europäischen Union von so grundlegender Bedeutung ist (vgl. etwa Art. 20 Abs. 2 AEUV). Sie werden dabei von zahlreichen Freelancern unterstützt, die ebenfalls allesamt Juristen sind.
Markus Müller, Dr. Katharina Fenkner und Anne Cathaly-Stelkens, jeweils Rechts- und Sprachsachverständige im Referat Deutsche bzw. Französische Übersetzung berichten am 10.01.2024 um 17 Uhr in Raum M014 (HGB) aus ihrer Praxis und stehen im Anschluss ab 19 Uhr für Fragen und einen persönlichen Austausch im Atzinger zur Verfügung!
